Reise-und Buchungsbedingungen bei Tagesreisen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 25 Personen
01. Nach Anmeldung Ihrer Reise im Reisebüro erhalten sie eine Bestätigung / Rechnung über die gebuchte Tagesreise. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte bis spätestens zu dem, im Schreiben genannten Termin auf unser Geschäftskonto.
02. Können wir bis zu dem vorne genannten Datum keinen Geldeingang verbuchen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie die Reise nicht mehr wünschen. Wir streichen Sie dann von unserer Teilnehmerliste.
03. Eine Bezahlung im Bus ist nur nach vorheriger Absprache möglich !
04. Eine Verrechnung eines Betrages für eine ausgefallene Reise soll nicht stattfinden, sondern: Ihr Geld wird zurück erstattet und die neue Reise wird wie oben beschrieben mit Rechnung neu gebucht.
05. Sind Sie am Reisetag verhindert und müssen aus einem bestimmten Grund (dazu zählt z.b. Krankheit) die Reise stornieren, haben Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Sie können aber jederzeit eine andere Person als Ersatz bestimmen. Auch das Reisebüro bemüht sich Ihren Platz noch anderweitig zu vergeben. Oft haben wir Wartelisten und können Ersatz stellen, sofern Ihre Stornierung nicht zu kurzfristig ist. Folgende Stornierungsentgelte werden erhoben: Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reisebeginn Kostenlos, ab 14 bis 07 Tage vor Reisebeginn 20%, ab 06 bis 03 Tage vor Reisebeginn 50%, ab 02 bis 01 Tag vor Reisebeginn 70%, am Tag der Abreise 100%. Bei Stornierung von Tagesfahrten, in denen Eintrittskarten (zb. Konzertkarten) enthalten sind, die längere Zeit vorher reserviert bzw. gekauft werden müssen ist ab 30 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis dieser Leistung zu entrichten.
06. Falls von unsere Seite aus mangelnder Beteiligung bzw. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise abgesagt werden muss, bekommen Sie umgehend Ihren Reisepreis zurück erstattet.
07. Die Plätze im Bus sind bei Tagesfahrten oder Zubringer Flughafen oder AIDA frei wählbar unter dem Motto: „Wer zuerst kommt, der malt zuerst“. Nur bei Mehrtagesfahrten bekommen Sie einen festen Platz, der im Vertrag verankert wird.
Stand: Februar 2025
Reise-und Buchungsbedingungen für Pauschalreisen
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 25 Personen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Stresing Reisen (Inh. Annemarie Stresing), nachstehend „STR“ abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde, Stresing Reisen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. An sein Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden. Grundlage des Angebots von STR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Stresing Reisen beim Kunden zustande. STR wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Die Sitzplatzverteilung im Bus erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Zuweisung eines anderen Platzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Rechtsansprüche auf einen bestimmten Sitzplatz sind ausgeschlossen.
1.4. Reisemittler und Buchungsstellen, sind von STR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von STR zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von STR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von STR vor, an das sich STR für die Dauer von sieben Tagen gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit STR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist STR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6. Die von STR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.7. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert vom Kunden zu bezahlen.
2.2. Bei Kurreisen ist der Restbetrag bereits 8 Wochen vor Reiseantritt zahlbar. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis bei der Anmeldung zu leisten
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl STR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist STR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Prospektangaben. Die Unterkunft erfolgt entsprechend der im Prospekt ausgeschriebenen Hotels und Pensionen. Die Unterbringung erfolgt in 2-Bett-Zimmern. Auf Wunsch bemühen wir uns auch um 3-Bett-Zimmer. Einzelzimmer sind nur beschränkt gegen Zuschlag verfügbar. Sie entsprechen leider nicht immer dem Standard eines Doppelzimmers. Sie sind oft kleiner und einfacher ausgestattet. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. Umfang und Geschmack der Mahlzeiten sind landestypisch und können von den Gewohnheiten der Kunden abweichen. Alle südlichen Länder zeichnen sich durch ein eher karges Frühstück aus. Die angegebenen Abfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Jeder Reiseteilnehmer hat selbst für die Folgen, die sich aus einer eventuellen Unpünktlichkeit ergeben, einzustehen. Die Ankunftszeiten können im Hinblick auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen nur geschätzt werden und sind deswegen unverbindlich
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, ist STR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. STR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von STR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von STR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte STR für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen,Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Stresing Reisen unter der obigen genannten Anschrift schriftlich zu erklären.
5.2. Soweit der Rücktritt des Kunden nicht von Stresing Reisen zu vertreten ist, steht Stresing Reisen statt des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit zum Reisepreis zu. Bei Rücktritt von Musical oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.
5.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5.4. Abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung ist der Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und zwar unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung bei Busreisen wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises,
ab 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
von 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
von 6 bis 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises.
Bei kombinierten Flug/Bus/Schiffsreisen werden bei einer Stornierung bis 10 Wochen vor Reiseantritt Stornokosten in Höhe von 200€ pro Person berechnet. Bei Nichtantritt der Reise werden 100% Stornokosten berechnet. Bei Flugreisen werden bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Reiseantritt 180,00 € pro Person an Stornokosten berechnet.
5.5. Wenn ein Kunde ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Reisepartner, der die andere Hälfte des Zimmers belegen wollte, die Reise storniert oder nicht antritt, so hat der Alleinreisende den Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.
5.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Stresing Reisen nachzuweisen, dass dieses überhaupt keinen oder einen wesentlichen geringeren Schaden erlitten hat, als die von ihr geforderte Pauschale ausmacht.
5.7. Stresing Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist es verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.8. Dem Kunden steht das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 b BGB zur Seite, nach der er einen Ersatzteilnehmer stellen kann.
5.9. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs oder Ausstiegs bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht
6. Preiserhöhung; Preissenkung
6.1. Stresing Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
6.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Stresing Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
6.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen kann STR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann STR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann STR vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für STR verteuert hat.
6.4. STR ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 6.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für STR führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von STR zu erstatten. STR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die STR tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. STR hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
6.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
6.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von STR gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von STR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1. Stresing Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich schriftlich oder telefonisch dem Kunden zuzuleiten.
8.2. Stresing Reisen kann außerordentlich fristlos das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Stresing Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Stresing Reisen wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Zustimmung entgegenstehen.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. Die vertragliche Haftung von Stresing Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Stresing Reisen für einen dem Kunden entstehenden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 Stresing Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Leistungsträger als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Stresing Reisen sind. Das gilt nicht, für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, zwischen Beförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn nun soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis, Aufklärung oder Organisationspflichten von Stresing Reisen ursächlich waren. Eine etwaige Haftung von Stresing Reisen wegen Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch diese vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zumachen.
12. Pass- und Zollvorschriften
12.1. Der Kunde wird sich eigenverantwortlich um die Einhaltung aller Pass und Zollvorschriften sowie etwaige Gesundheitsvorschriften kümmern. Alle Nachteile, die daraus entstehen, dass er diese Vorschriften nicht beachtet hat, gehen zu seinen Lasten.
12.2. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung für die Reisegruppe und den Veranstalter ergeben.
12.3. Alle Informationen in den Prospekten und Reiseausschreibung gelten für deutsche Staatsangehörige. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von vorhandenen Kunden nicht eingehalten werden und er deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Veranstalter ihn mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Beschreibungen verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reise ihre Gültigkeit. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Für Irrtümer, Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Änderungen in den Reiseabläufen bleiben vorbehalten.
14. Veranstalter
Stresing Reisen
Inh. Annemarie Stresing
Stadtrandsiedlung 9
18334 Bad Sülze
Tel.: 038229 798 678
Stand: Februar 2025
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